von Ganztagsschulverband e.V. Landesverband Sachsen
Wir als Ganztagsschulverband e.V. Landesverband Sachsen freuen uns, dass endlich wieder das Wort “GTA” von offizieller Seite zu lesen ist. Laut einer Mitteilung des Staatsministeriums für Kultus (SMK) vom Dienstag den 13. April 2021, kann sich nun auch das momentan an sächsischen Schulen tätige GTA-Personal ab Freitag den 16. April 2021 impfen lassen. Für einen Impftermin wird eine Bestätigung der Schule verlangt, an der die Honorarkräfte tätig sind.
Dieses GTA-bezogene Impfangebot wird jedoch nur dann überhaupt relevant, wenn nach den aktuell anstehenden Klärungen bzgl. möglicher Schulschließungen (“Notbremse”) unverzüglich eine umfassende Perspektive für das restliche Schuljahr entwickelt wird. Diese sollte nicht bei den Themen Notbetreuung und Wechselunterricht enden, sondern auch außerunterrichtliche Aspekte, insbesondere im GTA-Bereich, einschließen.
Seit vielen Monaten warten die sächsischen Schulen vergeblich auf klare Vorgaben aus dem Ganztagsreferat, zuletzt insbesondere darauf, wie Ganztagsangebote online stattfinden können, wie Honorarkräfte diesbezüglich zu gewinnen und zu bezahlen sind. Der Hinweis im SMK-Schreiben vom Dezember 2020, dass Angebote von Honorarkräften in der häuslichen Lernzeit anerkannt und abgerechnet werden können, war zwar in der Sache gut gemeint, traf aber aufgrund der zu unspezifischen und unkonkreten Formulierung nicht die Besonderheiten der pandemiebedingten digitalen Angebote, die mit einem sehr viel höheren Vor- und Nachbereitungsaufwand verbunden sind und nicht nur die reine Arbeit am Kind oder synchrone Angebote umfassen.
Was es für die Schulen mit Ganztagsangeboten in Sachsen von Seiten des Ministeriums braucht, sind abgestufte, auf die Pandemiesituation abgestimmte, landesweit einheitliche Vorgaben, wann, wie und unter welchen Bedingungen Ganztagsangebote (online) durchgeführt werden können. Dies betrifft sowohl ausführliche Hinweise für die Schulträger wie auch für die Anbietenden und sollte unbedingt mit Praxisbeispielen unterlegt werden. Und diese Vorgaben sollten, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes, aber vor dem Hintergrund der nun beginnenden Immunisierung der Honorarkräfte, Perspektiven für Ganztagsangebote bis zum Schuljahresende aufzeigen. Honorarkräfte im GTA-Bereich priorisiert zu impfen, ohne dass diese im Anschluss an die Immunisierung auch GTAs an Schulen in irgendeiner Form anbieten können, ist andernfalls nicht mehr als Symbolpolitik.
Wir fordern daher das SMK auf, sich bzgl. des GTA-Neustarts zu positionieren und den sächsischen Schulen empfehlend zur Seite zu stehen.
KONTAKT Ganztagsschulverband e.V. Landesverband Sachsen Website: www.ganztagsschulverband.de Mail: buelau@ganztagsschulverband.de
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