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Ganztag entwickeln

Studie zur Qualifikation von außerschulischem Personal an Schulen mit Ganztagsangeboten in Sachsen

Aktualisiert: 8. Nov. 2021


von Bruno Laube


Im Rahmen meiner Staatsexamensarbeit an der Universität Leipzig im Sommersemester 2020 habe ich eine wissenschaftliche Studie zu der Frage „Welches Spektrum und/oder welchen Grad an Qualifikation in für den Ganztag wesentlichen Bereichen bringen außerschulische Mitarbeiter an sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten mit?“ durchgeführt. Der folgende Beitrag fasst wesentliche Ergebnisse der Studie zusammen.


DIE SÄCHSISCHE AUSGANGSLAGE - MEHR SEIN ALS SCHEIN?

Das Bundesland Sachsen hat in den letzten 15 Jahren den Ausbau von offenen Ganztagsschulen vorangetrieben und steht mit hohen Ausbau- und Teilnahmequoten bundesweit an der Spitze. Dieser Umstand sagt gleichzeitig nichts über die fachlich-pädagogische Qualität der Ganztagsangebote an sächsischen Schulen aus. Das offene Modell ist mit seinem Fokus auf „Betreuung statt Beschulung“ und durch seine strukturellen und konzeptionellen Eigenschaften der gebundenen Form ganztägiger Bildung grundlegend unterlegen. Weiterhin setzt das sächsische Modell maßgeblich auf die Kooperation mit außerschulischen Partner*innen, dem sogenannten „weiteren pädagogisch tätigen Personal“. Dies wird in sächsischen Schulen der Sekundarstufe I vornehmlich von Mitarbeitenden aus Betrieben und Vereinen sowie von Eltern, Auszubildenden oder ehemaligen Lehrkräften gestellt. Da dieses sehr heterogen aufgestellte Feld an potentiellen Mitarbeitenden im Gegensatz zum Lehrpersonal und den pädagogischen Fachkräften keine pädagogische Ausbildung durchlaufen haben muss, um Lernende pädagogisch zu betreuen, ist deren fachliche-pädagogische Eignung für den Ganztagsbetrieb einer Schule zu hinterfragen.

So gibt es in Sachsen, abgesehen von der Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, derzeit keine einheitlichen oder gar rechtlich verbindlichen Qualitätsmaßstäbe für die Suche nach außerschulischem Personal und zur Qualitätssicherung des notwendigen Qualifikationsgrades. Es greifen nur allgemeingültige Rechtsvorschriften über den Erziehungsauftrag, die Aufsichtspflicht sowie Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen. Verbindliche Rahmenvereinbarungen mit konkreten Qualifikationsanforderungen an die außerschulischen Mitarbeitenden kommen in Sachsen lediglich vereinzelt in den Bereichen Sport und Musik zum Tragen. Die bundesweite Studie zur Entwicklung der Ganztagsschule (StEG) stützt diese Annahme. Im Ergebnis zeigt sie, dass nur ein kleiner Teil der außerschulisch tätigen Mitarbeitenden eine akademische Laufbahn mit pädagogischem Schwerpunkt durchlaufen hat (vgl. Thole/Pothmann 2008, S. 777).


FORSCHUNGSFRAGE UND HYPOTHESENGESTALTUNG KURZ ERKLÄRT

Die zentrale Fragestellung der Studie über den Grad an Qualifikation, die das weitere pädagogisch tätige Personal in für den Ganztag wesentlichen Bereichen an sächsischen Schulen der Sekundarstufe I mit sich bringt, ergab sich sowohl aus dem offensichtlichen Fehlen von verbindlichen rechtlichen Bestimmungen des Freistaates als auch aus der sehr spärlichen Datengrundlage, betrachtet man Sachsen für sich allein. Auch der bundesweite ständige Anteil an Befragten über alle drei Erhebungszeiträume der StEG-Studie hinweg fiel mit 415 Personen aus der Gruppe des weiteren pädagogisch tätigen Personals recht gering aus. Bei der Verteilung dieser Daten auf die einzelnen Bundesländer ist zudem auffällig, dass nur 4% der gewonnenen Daten von sächsischen Mitarbeitenden stammen. Darüber hinaus können theoretisch auch Daten aus der Primarstufe sowie von Personen aus den Berufsgruppen der pädagogischen Fachkräfte mit in diesen Prozentsatz eingegangen sein (vgl. Leussidis 2016, S. 29). Von der zentralen Fragestellung ausgehend wurden zwei zentrale Hypothesen formuliert, die im Rahmen der Studie überprüft wurden:


H1: Das Maß an Qualifikation des in sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten angestellten außerschulischen Personals ist zu niedrig, um eine ausreichend hohe Angebotsqualität sicherzustellen.

H2: Der Grad an Kooperation des weiteren pädagogisch tätigen Personals mit den Akteur*innen der sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten ist zu niedrig, um eine ausreichend hohe Angebotsqualität sicherzustellen.


Der negative Charakter beider Hypothesen ergab sich aus der Analyse der StEG-Erhebungen aus den Jahren 2005 bis 2009, die für die Gruppe des weiteren pädagogisch tätigen Personals zeigte, dass deren Qualifikation sowie deren Kooperation mit den Akteur*innen der Schule größtenteils als unzureichend zu bewerten sind (vgl. Holtappels et al. 2008, S. 126; 637ff.).


DAS FORSCHUNGSDESIGN IM ÜBERBLICK

Das Forschungsdesign wurde als quantitative Datenerhebung in Form einer standardisierten Online-Umfrage konzipiert. Der Zugang wurde dabei sowohl über das Anschreiben von sächsischen Vermittlungsstellen, als auch über direkten Kontakt mit sächsischen Schulen der Sekundarstufe I hergestellt. Die Daten wurden über einen Zeitraum von 3 Monaten Ende 2020 erhoben. Die für die Auswertung nutzbare Stichprobe von 43 Befragten fiel zwar durch die häufige Verweigerung der Teilnahme kleiner als erhofft aus, gleichwohl ist sie mit Blick auf die bisherige Datengrundlage der StEG-Studie durchaus aussagekräftig. Zudem wurde für die Studie ein Sättigungstest durchgeführt, welcher zeigte, dass sich eine größere Stichprobe nicht signifikant auf die Ergebnisse ausgewirkt hätte.

Der Fragebogen war in seiner inhaltlichen Struktur so aufgebaut, dass neben allgemeinen Fragen zur Person und der Art der ausgeübten Tätigkeit auch Qualitätsmerkmale aus fachlich-pädagogischen Bereichen, der Art und dem Umfang der aktiven Kooperation von außerschulischen Mitarbeitenden und den Akteur*innen der Schule sowie die Einbindung des weiteren pädagogisch tätigen Personals in die Qualitätsentwicklung der Schule abgefragt wurde. Dabei waren die konkreten Items aus den Erkenntnissen der theoretischen Vorüberlegungen abgeleitet und konnten als Summe aus den rechtlichen Vorgaben der sächsischen Fachempfehlung, den Befunden der StEG-Studie, den Richtlinien und Handlungsweisen aus anderen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie den Erkenntnissen der Fachwelt zum Thema angesehen werden. Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Möglichkeit, ganztägige Bildung digital stattfinden zu lassen, ist ebenfalls im Fragebogen enthalten.


ERNÜCHTERNDE ERGEBNISSE FÜR SACHSENS SCHULEN MIT GANZTAGSANGEBOTEN

Die Ergebnisse zeigten im Abgleich mit den Aspekten der konzeptionellen, strukturellen und rechtlichen Grundlagen des sächsischen Ganztagsmodells, den Erkenntnissen aus der bereits erwähnten StEG-Erhebung sowie dem Vergleich mit den Bedingungen und Gegebenheiten aus anderen Bundesländern ein ernüchterndes Bild über den Qualifizierungsgrad des weiteren pädagogisch tätigen Personals an sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten. Im Folgenden wird eine gekürzte Auswahl der Ergebnisse präsentiert.

Abb. 1: Qualifikation nach Abschlüssen


Die Hypothese H1 konnte bestätigt werden. Sie legt den Schluss nahe, dass das Maß an Qualifikation des in sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten angestellten außerschulischen Personals zu niedrig ist, um eine ausreichend hohe Angebotsqualität sicherzustellen. Das betrifft nicht nur die rein formale fachlich-pädagogische Eignung in Form von nachzuweisenden akademischen Abschlüssen (vgl. Abbildung 1), sondern auch den Grad an Kenntnissen über wesentliche Aspekte des sächsischen Schulrechts, bis hin zum Wissen über das Ganztagskonzept der Schule selbst, wie Abbildung 2 verdeutlicht.

Abb. 2: Merkmale fachlich-pädagogischer Eignung


Grundlegende Merkmale pädagogisch guten Handels werden von der Mehrheit der außerschulischen Mitarbeitenden zwar oftmals berücksichtigt, gleichzeitig weisen sie gerade in den Bereichen der Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen sowie dem Umgang mit einem heterogenen Leistungsgefüge der Lernenden starke Defizite auf. Ebenfalls zeigen die Ergebnisse deutlich, dass die Akteur*innen der Schule zu wenig dafür tun, vor Aufnahme der außerunterrichtlichen Tätigkeit für eine ausreichende Überprüfung und Einweisung der weiteren Mitarbeitenden zu sorgen (vgl. Abbildung 3).

Abb. 3: Erfolgte Absprachen und erbrachte Nachweise vor Aufnahme der Tätigkeit am Ganztagsbetrieb der Schule


Auch die Hypothese H2 konnte in Folge der Auswertung der Ergebnisse und deren Interpretation bestätigt werden. Dies führt zu dem Schluss, dass der Grad an Kooperation des weiteren pädagogisch tätigen Personals mit den Akteur*innen der sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten zu niedrig ist, um eine ausreichend hohe Angebotsqualität sicherzustellen. Diese Erkenntnis lässt sich einerseits auf die Aspekte der vorliegenden Studie beziehen, die das gelebte Miteinander von außer- und innerschulischen Akteur*innen und die Verzahnung von Angeboten und Unterricht zum Thema hatten. Andererseits ist sie auf jene Bereiche übertragbar, welche die Einbindung des weiteren pädagogisch tätigen Personals in die Netzwerke der Schule und deren Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Ganztag thematisierten: In Abbildung 4 und 5 fällt im Bereich der Kooperation lediglich positiv auf, dass der zwischenmenschliche Kontakt zwischen Lehrkräften und außerschulischem Personal als respektvoll und wertschätzend beschrieben wird.

Abb. 4: Qualitätskriterien stattfindender Kooperation zwischen allen Beteiligten im laufenden Ganztagsbetrieb an sächsischen Schulen

Abb. 5: Merkmale stattfindender Qualitätsentwicklungsarbeit an sächsischen Schulen


Gerade mit Blick auf andere Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen, die die gebundene Form der Ganztagsschule explizit fördern und deutlich mehr für die Sicherstellung der inhaltlichen Qualität der Angebote tun, lässt sich für Sachsen feststellen, dass der Freistaat seinem pädagogischen sowie bildungspolitischen Anspruch ganztägiger Bildung nicht gerecht wird:

Zum Ersten werden sächsische Schulen den Mindestanforderungen der Kultusministerkonferenz (KMK) an Ganztagsschulen insofern nicht gerecht, als dass Ganztagsangebote weder in enger Kooperation mit den Schulleitungen abgestimmt werden, noch dass diese Angebote in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Beides gehört jedoch bundesweit zur Minimaldefinition des Ganztags. Damit geht die Einsicht einher, dass der Freistaat es folglich nicht schafft, die konzeptionell begründeten Defizite des in Sachsen vornehmlich angewandten offenen Modells der Ganztagsschule durch inhaltlich-qualitative Stärken auszugleichen. Was bleibt sind Angebote, die vornehmlich betreuende und freizeitgestaltende Funktionen übernehmen, ohne fachlich-pädagogische Mehrwerte zu bringen.

Zum Zweiten scheinen die Schulleitungen sächsischer Schulen mit Ganztagsangeboten den Vorgaben der Fachempfehlung zur Auswahl, Einweisung und Überprüfung ausreichend fachlich-pädagogischer außerschulischer Mitarbeitender nur bedingt nachzukommen. Das an sächsischen Schulen mit Ganztagsangeboten beschäftigte weitere pädagogisch tätige Personal ist als pädagogisch unterqualifiziert zu beschreiben und kann den Mindestanforderungen der KMK nicht genüge tun.

Drittens findet eine gelebte, pädagogisch wertvolle Kooperation zwischen allen Beteiligten des sächsischen Ganztags, abseits der formalen Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartner*innen, nur selten statt und verfehlt damit ihr bildungspolitisches Ziel der multiprofessionellen Zusammenarbeit.

Viertens lässt sich festhalten, dass die Gruppe des weiteren pädagogisch tätigen Personals im Regelfall nicht in die schulischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung involviert ist und eine Evaluation des Ganztagsbetriebs an einer Schule, wenn sie denn stattfindet, die außerunterrichtlichen Angebote nicht in ausreichendem Maß mit einschließt.

Letztlich ließ sich aufzeigen, dass die Mehrheit des außerschulischen Personals in Sachsen entweder nicht ausreichend qualifiziert für den Umgang mit neuen Medien ist, um ihr Angebot digital durchzuführen oder eine digitale, schulferne Umsetzung des Angebots konzeptionell ablehnt. Damit muss festgestellt werden, dass Sachsen seinem Anspruch ganztägiger Bildung an Schulen der Sekundarstufe I in Zeiten von gesundheitlichen Krisen mit sozialem Abstand und einer Beschulung von zuhause aus nicht gerecht werden kann, selbst wenn die entsprechenden strukturellen Voraussetzungen gegeben wären.


WAS JETZT GETAN WERDEN MUSS

Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen deutlich auf, dass sich mit Sachsens enorm hohem Ausbaugrad an Schulen mit Ganztagsangeboten keinesfalls positive Rückschlüsse auf die Qualität der Angebote und der eingegangenen Kooperationen ziehen lassen. Ganz im Gegenteil: es ergeben sich aus den hier aufgezeigten Schwächen klare Handlungsbedarfe für das sächsische Bildungssystem.

Diese liegen zum Ersten in der Überarbeitung der konzeptionellen Herangehensweise an das offene Modell der Ganztagsschule und der Umsetzung des Ganztagskonzeptes in den außerunterrichtlichen Angeboten. Dies kann beispielsweise durch eine vermehrte Integration von Angeboten geschehen, die einen Fokus auf Bildung statt auf Betreuung oder Freizeitgestaltung legen und die klare Verknüpfungspunkte zum pädagogischen Konzept der Schule aufweisen. Auf Seiten des Freistaates bräuchte es für die Anwerbung von qualifiziertem außerschulischem Personal eine größere finanzielle Unterstützung. Weiterhin würde es sich empfehlen, die in den Bereichen Sport und Musik bereits existenten Rahmenvereinbarungen für die fachlich-pädagogische Eignung der außerschulischen Mitarbeitenden auf andere Kooperationsfelder zu erweitern.

Zum Zweiten muss das sächsische Bildungssystem die Bedingungen von gelebter Kooperation zwischen allen Akteur*innen des Ganztages ausbauen. So muss die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team und die Verzahnung von Angebot und Unterricht vereinfacht und an vielen Stellen sogar erst möglich gemacht werden. Dabei wäre eine genaue Stellen- und Aufgabenbeschreibung der Funktionsstelle der Ganztagskoordination bereits sehr hilfreich. Zudem muss der Freistaat sein Personal in den Ganztagsreferaten der Landesämter für Schule und Bildung und des Sächsischen Ministeriums für Kultus aufstocken, um eine qualitative fachliche Begleitung der Schulen zu ermöglichen.

Drittens muss Sachsen mehr dafür tun, die Qualität seiner außerunterrichtlichen Angebote besser zu kontrollieren, sei es durch die Teilhabe des weiteren pädagogisch tätigen Personals an der schulinternen Qualitätsentwicklung oder durch das Einführen eines externen Aufsichtsapparates, der neben den Schulleitungen für die Sicherstellung einer ausreichend hohen Qualität der außerunterrichtlichen Angebote sorgt. Hier ist es sicher sinnvoll, die vormals existenten und inzwischen abgeschafften Schulentwicklungsberatungen wieder auszubilden und als Ansprechpersonen für Schulen und außerschulisches Personal bereit zu stellen. Langfristig sollte es eine intermediäre Stelle zwischen Schulen und Dienstaufsicht geben, um die Qualität der Angebote sicherzustellen und die Vermengung von Dienstaufsicht und Fachaufsicht zu trennen.

Viertens muss der Freistaat seinen Fokus auf die Qualifizierung des weiteren pädagogisch tätigen Personals richten. Während es in den meisten anderen Bundesländern modularisierte Weiterbildungsangebote bis hin zu Zertifikatskursen gibt, um die pädagogische Eignung des Personals sicherzustellen, werden im Freistaat so gut wie keine Weiterbildungen zum Thema Ganztag angeboten.

Zuletzt muss sich Sachsen in Zukunft mit möglichen Ganztagskonzepten bei abnormalem Schulbetrieb, beispielsweise bei quarantänebedingter Beschulung von zuhause, auseinandersetzen. Der Einsatz von neuen Medien kann ganztägige Bildung von zuhause aus möglich machen, braucht jedoch vielschichtige strukturelle, materielle und personelle Voraussetzungen, die erst einmal geschaffen werden müssen.

Abschließend können die in der Studie beschriebenen Qualitätskriterien die Grundlage für die Erstellung eines einheitlichen Qualitätsmaßstabes für die Einstellung von außerschulischem Personal sein und als Voraussetzung für die Aufnahme einer außerunterrichtlichen Tätigkeit an sächsischen Ganztagsschulen dienen. Sie bieten die Möglichkeit, die Überarbeitung und Ergänzung des sächsischen Qualitätsrahmens Ganztagsangebote hinsichtlich des weiteren pädagogisch tätigen Personals voranzutreiben: Angefangen von grundlegenden Kenntnissen des sächsischen Schulrechts und dem Ganztagskonzept der Schule, über pädagogisch wertvolle Handlungsweisen beim Umgang mit den Lernenden, bis hin zu Maßnahmen der eigenen Qualitätsentwicklung wie der Verpflichtung zur Teilnahme an fachlich-pädagogischen Fortbildungen. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis als Qualifikationsnachweis wie bisher ist in jedem Fall deutlich zu wenig, um die Qualität des sächsischen Ganztags sicherzustellen.



LITERATURVERZEICHNIS

Holtappels, H. G./Klieme, E./Rauschenbach, T. Stecher, L. (Hrsg.): Ganztagsschule in Deutschland. Ergebnisse der Ausgangserhebung der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG). Weinheim und München, S.126; 637-642.


Leussidis, E. (2016): Aufgaben und Veränderungsbedarf des weiteren pädagogisch tätigen Personals an Ganztagsschulen. Verfügbar unter: http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2016/11875/pdf/Leussidis_AufgabenPersonalGTS_2016.pdf (Zugriff: 01.10.2020).


Thole, W./Pothmann, J. (2008): Diplompädagogen und Sozialpädagogen. In: Coelen et al. (Hrsg.): Grundbegriffe Ganztagsbildung (S. 767-787). Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.


ZITATIONSVORSCHLAG Laube, Bruno (2021): Studie zur Qualifikation von außerschulischem Personal an Schulen mit Ganztagsangeboten in Sachsen. In: Ganztag entwickeln. Verfügbar unter: http://ganztag-entwickeln.de


PERSISTENTE URN urn:nbn:de:bsz:15-qucosa2-741463 (Langzeitarchiv-PDF auf Qucosa-Server)

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